Verhaltensregeln
Die Natur hat in den Schutzgebieten Vorrang. Dennoch soll der Mensch nicht ausgeschlossen sein und seinem Bedürfnis nach Erholung im Grünen nachkommen können. Damit Flora und Fauna sich trotzdem ungestört entwickeln können, müssen folgende Weisungen eingehalten werden.
Die Wege in den Naturschutzgebieten sind so angelegt, dass die Besucherinnen und Besucher einen Einblick in alle wichtigen Lebensräume erhalten. Respektieren Sie die Natur und treten Sie ihr nicht zu nahe – halten Sie sich deshalb an das Wegegebot! Eine Ausnahme bietet der Eichenwitwald auf Wildenstein: Dieser darf von Oktober bis Februar auch abseits der Wege betreten werden.
Damit die Tiere im Naturschutzgebiet nicht durch herumstreunende Hunde gestört werden, gilt in den Naturschutzgebieten Wildenstein und Tal ein Leinenzwang für alle Hunde. Für die Reinacher Heide gilt ein generelles Hundeverbot.
Zum Picknicken und Würste braten, stehen den Besuchenden spezielle Rastplätze und Feuerstellen zur Verfügung. Bitte benutzen Sie diese, denn «wilde»Feuerstellen sind verboten.
Es stört den Gesamteindruck des Naturschutzgebietes, wenn Papiere, leere Flaschen oder Dosen herumliegen. Nehmen Sie deshalb die Überreste Ihres Picknicks wieder mit nach Hause. Vermeiden Sie Abfälle jeglicher Art.
In den Naturschutzgebieten dürfen Pflanzen, Pilze oder Tiere weder gesammelt noch ausgesetzt werden. Das natürliche Gefüge des Lebensraumes könnte sonst empfindlich gestört werden.
Campieren oder Lagern ausserhalb der Rastplätze sowie Modellfliegen, Klettern, Velofahren oder andere sportliche Aktivitäten abseits der Wege sind nicht erlaubt. Das Naturschutzgebiet dient zwar auch als Erholungsgebiet, doch soll die Natur nicht durch solche Tätigkeiten beeinträchtigt werden.
Reiten ist in den Naturschutzgebieten Wildenstein und Tal auf den vorgegebenen Wegrouten erlaubt. In der Reinacher Heide muss darauf verzichtet werden.
|